Nr. 565: 16.12.2009
Warnung vor billigen ausländischen Feuerwerksartikeln
Nur zugelassene Feuerwerksartikel dürfen eingeführt werden
Die Regierung der Oberpfalz warnt davor, Feuerwerksartikel aus dem Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind, einzuführen oder zu vertreiben. Immer wieder zeigen Kontrollen des Einreiseverkehrs, dass Privatpersonen Billigware einführen, die nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen entspricht.
Die Zulassung der Feuerwerksartikel in Deutschland erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin und ist durch eine "BAM-Prüfnummer" auf dem Feuerwerkskörper oder seiner Verpackung zu erkennen. Die Materialprüfung gewährleistet Sicherheit beim Umgang mit explosiven Stoffen und beugt unnötigen Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln vor. Die Einfuhr nicht zugelassener Ware wird nach dem Sprengstoffgesetz auch als Straftat geahndet.
Auch die Einfuhr zugelassener Pyrotechnik durch Endverbraucher ist ohne besondere Genehmigung nur an wenigen Tagen vor Silvester - heuer vom 29.12. bis 31.12. - erlaubt und ist bei der Einreise beim Zoll anzumelden.
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Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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