Nr. 228: 07.10.2004
Regierung nimmt Anträge für Finanzhilfen entgegen
Der Regierung der Oberpfalz stehen auch im Haushaltsjahr 2005 Haushaltsmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Förderung von Investitionen für den Personennahverkehr zur Verfügung.
Die Mittel können verwendet werden, für die Durchführung folgender Vorhaben: - Bau von Umsteigeparkplätzen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs.
- Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
- Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen.
- Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden.
Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen zur Durchführung der o.a. Vorhaben sind nach vorhergehender Absprache mit dem Verkehrsreferat der Regierung der Oberpfalz (Tel. 0941/5680-317) bis spätestens
18. Dezember 2004 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse,
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen,
- sonstige öffentliche und private Vorhabensträger,
soweit sie die o.a. Vorhaben durchführen. Druckversion
Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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