Nr. 212: 15.09.2004
Vertreter der Wojewodschaft Ermland-Masuren
Auf Einladung der Bayerischen Staatsministerin für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen, Frau Christa Stewens, besucht eine Delegation der polnischen Wojewodschaft Warmiñsko-Mazurskie (Ermland-Masuren) in der Zeit vom 15. bis 19. September den Freistaat Bayern. Die Delegation setzt sich aus dem Marschall der Wojewodschaft (Chef der gewählten Exekutive), Herrn Andrzej Ryñski, dem Präsidenten des Wojewodschaftstags, Herrn Mirion Sycz und dem Leiter der Wojewodschaftstagskanzlei, der zugleich der Koordinator der Kontakte mit Bayern ist, Herr Wiktor Marek Leyk, zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Treffen und Gespräche mit Frau Staatsministerin Christa Stewens, dem Staatsminister für Europafragen, Eberhard Sinner und dem Präsidenten des Bayerischen Landtags, Alois Glück.
Da nach Aussage des Generalkonsulats der Republik Polen "die herausragenden Aktivitäten des Regierungsbezirks Oberpfalz in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik -wie Polen ein neues Mitgliedsland der Europäischen Union- bekannt sind", wollte man mit den Verwaltungen, also der Regierung der Oberpfalz und auch dem Bezirk Oberpfalz einen Erfahrungsaustausch pflegen.
Dieses Arbeitstreffen fand heute (15.09.2004) in einem Gespräch mit Regierungsvizepräsident Johann Peißl statt. Themen waren dabei das Kennenlernen der bayerischen Verwaltungsstrukturen auf Regierungs- und Bezirksebene. Hoch interessiert war die polnische Delegation an Kontakten zu Oberpfälzer Firmen. Ausgelotet sollen auch Möglichkeiten der touristischen Zusammenarbeit zwischen Ostbayern und dem Ermland sowie den masurischen Seen werden.
Zur weiteren Information:
1. Verwaltungsaufbau in Polen
Der polnische Staat hat neue administrative Verwaltungsstrukturen gebildet. Sie bestehen aus den Gemeinden (Gminy), den neu gebildeten Kreisen (Powiaty) und den neuen Wojewodschaften (Województwa).
Die Verwaltungsreform war eine Voraussetzung für die Umgestaltung der veralteten wirtschaftlichen und administrativen Strukturen in Polen. Für die Bürger bestanden vorher kaum Möglichkeiten, die politische und wirtschaftliche Entwicklung in der eigenen Region zu beeinflussen und die Entscheidungen der zentralen Verwaltung demokratisch zu kontrollieren.
Mit der Neugliederung haben die Wojewodschaften umfangreiche Aufgaben und Kompetenzen im Rahmen der Regionalpolitik erhalten. Aus 49 kleinen wurden 16 wesentlich größere Wojewodschaften gebildet, die eine effektivere Standortpolitik betreiben und auch überregionale Aufgaben wahrnehmen können.
2. Wojewodschaften
Die Wojewodschaften gliedern den Staat geografisch, sind Grundelemente der territorialen Selbstverwaltung und gleichzeitig regionale Bestandteile der staatlichen Verwaltungsstruktur. Die öffentlichen Aufgaben werden von den Staatsorganen und den Selbstverwaltungsorganen gemeinsam wahrgenommen.
Der Wojewode ist als Vertreter der polnischen Regierung verantwortlich für die Durchsetzung der Politik des Staates. Er wird vom Ministerrat eingesetzt und überwacht die Tätigkeit der territorialen Selbstverwaltungsorgane. Außerdem hat er die Aufsicht über die öffentlichen Dienste und staatlichen Inspektionen (z.B. Polizei, Feuerwehr etc).
3. Wojewodschaftstag
Die Abgeordneten des Wojewodschaftstages werden in direkter Wahl für vier Jahre gewählt. Als Regionalparlament ist er u.a. zuständig für lokale Rechtsvorschriften, die internationalen Kontakte der Wojewodschaft, die Mitgliedschaft in entsprechenden Organisationen und für Vermögensfragen der Wojewodschaft. Der Vorsitzende des Wojewodschaftstages (Przewodniczacy) wird von den Abgeordneten in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gewählt.
4. Marschall
Für die Umsetzung der Beschlüsse und Entscheidungen des Wojewodschaftstages ist der Wojewodschaftsrat verantwortlich. Er besteht aus dem Marschall der Wojewodschaft (Marszalek Województwa), dessen Stellvertreter sowie drei weiteren Mitgliedern und wird vom Wojewodschaftstag aus dem Kreis der Abgeordneten gewählt.
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