Nr. 191: 27.08.2004
Neue Rechtslage für angehende Ärztinnen und Ärzte
Ab dem 1. Oktober 2004 entfällt durch eine jetzt in Kraft getretene Änderung der Bundesärzteordnung die Praktikumsphase ?Arzt im Praktikum? im Anschluss an das Medizinstudium ersatzlos.
Die Pflicht das AiP zu absolvieren entfällt für drei Personengruppen, also für - Studierende, die ab dem 1. Oktober 2004 ihr Medizinstudium erfolgreich abschließen,
- Studierende, die bis einschließlich 30. September 2004 ihr Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und das AiP noch nicht begonnen haben und
- alle Ärztinnen und Ärzte, die sich zurzeit im AiP befinden.
Die Regierung von Oberbayern als Approbationsbehörde für die Universitätsstandorte Regensburg und München (Ludwig-Maximilians-Universität und Technische Universität München) erteilt Studierenden, die sich am 1. Oktober 2004 noch in der AiP-Phase befinden oder diese noch gar nicht angetreten haben, auf Antrag ? soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen ? unmittelbar die Approbation. Soweit bereits ein Approbationsantrag übersandt wurde, kann dieser weiterhin verwendet werden.
Aufgrund der Gesetzesänderung geht bereits jetzt eine große Anzahl von Anträgen auf Erteilung der Approbation zum 1. Oktober 2004 ein. Die Regierung von Oberbayern bittet alle Betroffenen, ihre Anträge so früh wie möglich zu stellen, damit alle Antragsteller die Approbation tatsächlich mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 erhalten können.
Bis zum 30. September 2004 kann weiterhin eine (kostenpflichtige) AiP-Erlaubnis beantragt und eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen werden. Sollte bereits ein Antrag auf Erteilung einer AiP-Erlaubnis gestellt worden sein und wird die AiP-Erlaubnis nun nicht mehr benötigt, bittet die Regierung von Oberbayern um kurzfristige Rücknahme des Antrags. Die Rücknahmeerklärung kann bei der Regierung von Oberbayern per E-Mail oder unter der Telefaxnummer 089/2176-2406 abgegeben werden, bei der Regierung der Oberpfalz per E-Mail oder unter der Telefaxnummer 0941/5680699.
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Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
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Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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