Nr. 055: 18.02.2009
Hautschutz in der Nahrungsmittelindustrie
Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz verbessert Arbeitsschutz vor Ort
Hauterkrankungen stehen bei den Berufskrankheiten an erster Stelle. Sie machen ein Drittel aller anerkannten Berufskrankheiten aus. Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei Feuchtarbeit, wie Reinigungsarbeiten, ständiges Tragen von Schutzhandschuhen, häufiges Händewaschen oder beim Spülen zu verbessern, haben technische Beamte und Ärzte des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung der Oberpfalz von April bis Dezember 2008 Betriebe der Nahrungsmittelindustrie überprüft und beraten.
Die Überprüfungen fand im Rahmen der "Präventionskampagne Haut 2008" gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten statt. Das Ergebnis: in etwa der Hälfte der Betriebe wird eine Gefährdung durch Feuchtarbeit durch technische Maßnahmen, zum Beispiel geschlossene Reinigungssystem verhindert; dort wo Feuchtarbeit aufgetreten ist, wurden keine oder nur unzureichende Arbeitsschutzmaßnahmen angetroffen. Deshalb hat die Gewerbeaufsicht auf geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen von zweckmäßigen Handschuhen oder auf passende Hautschutz-, Pflege- und Reinigungsmittel hingewirkt. Eine erneute Kontrolle der beanstandenden Betriebe ergab, dass sich die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert haben.
Das Gewerbeaufsichtsamt hat vor Ort den jeweiligen Arbeitsplatz hinsichtlich einer Gefährdung bewertet, es wurde die Dokumentation der erforderlichen Unterweisungen geprüft und auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen. Die Prävention von Hauterkrankungen wird auch künftig ein Schwerpunkt der Gewerbeaufsicht sein, um Arbeitnehmern langwierige Hauterkrankungen zu ersparen.
In vielen Betrieben ist es weitgehend unbekannt, dass es bei Feuchtarbeiten neben allergischen Hauterkrankungen auch durch den allgemeinen Kontakt zu Wasser häufig zu Hautekzemen kommt. Auch das Tragen von Handschuhen kann diese Symptome hervorrufen, sofern die Hände zu schwitzen beginnen. Durch das ständige Einwirken von Feuchtigkeit auf der Haut kommt es zu einem Aufweichen der oberflächlichen Hautschichten mit vermehrter Ekzemanfälligkeit. Der Einsatz geeigneter Handschuhe, Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmittel, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und ein Tätigkeitswechsel der Mitarbeiter können Ekzeme meist verhindern.
Weitere Fragen zum Thema Hautschutz erteilt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz unter der Telefonnummer 0941/ 5025 -0.
Druckversion
Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
|