Nr. 011: 16.01.2009
Lärmaktionsplan für Postbauer-Heng
Mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25.Juni 2002 über die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein einheitliches Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu vermindern. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.
Die erstellten Lärmkarten für den Straßenverkehr können im Internet unter http://www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden.
Die Kartierung für die Eisenbahnstrecken erfolgte durch das zuständige Eisenbahnbundesamt und kann ebenfalls im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de eingesehen werden.
Die Karten zeigen auf, welche Lärmbelastung im Umfeld der Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken zu erwarten ist. Abrufbar ist der über den ganzen Tag gemittelte Pegel ?LDEN" (Lärmbelastung Day-Evening-Night) mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht und der Pegel ?LNight" (Lärmbelastung gemittelt über die Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr). Sie stellen flächenhaft die auftretenden Schallimmissionen farbig in sogenannten Isophonenbändern (Bänder gleicher Schallpegel) dar. Die Schallpegel wurden berechnet und nicht durch Messungen ermittelt. Die in die Berechnung der Lärmkarten einfließenden Ausgangsdaten und die Ergebnisdaten stellen Mittelwerte dar, die flächenhafte Aussagen ermöglichen. Ausgangspunkt der Berechnungen ist ein dreidimensionales Geländemodell, welches alle relevanten Gegebenheiten beinhalten muss. Dazu gehören die Lage der Straßenabschnitte, die aktuelle Bebauung, der Geländeverlauf sowie eine Reihe schalltechnischer Parameter. Dadurch können unterschiedliche Geräuschsituationen verglichen werden.
Im Rahmen der Lärmminderungsplanung sollen nun für sogenannte Lärmbrennpunkte mit Hilfe von Lärmaktionsplänen notwendige Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt werden um die Belastung für die betroffenen Bürger zu verringern. Ein Lärmbrennpunkt liegt vor, wenn Lärmwerte von mehr als 70 dB(A) tags (24-Stunden Wert LDEN) und 60 dB(A) nachts (Nachtwert Light ) errechnet wurden. Ein weiteres Kriterium für einen Lärmbrennpunkt ist, dass mehr als 50 Einwohner in einem Ortsbereich von diesen Lärmwerten betroffen sind. Für einzelne oder wenige Gebäude ist eine Lärmminderungsplanung derzeit noch nicht erforderlich.
Bereiche des Marktes Postbauer-Heng werden vom Bahnlärm erheblich belastet und stellen daher einen Lärmbrennpunkt dar. Die Regierung der Oberpfalz hat daher einen Entwurf eines Lärmaktionsplans für den Markt Postbauer-Heng erstellt. Um den betroffenen Anwohnern die Möglichkeit zu geben sich mit der Materie vertraut zu machen, wird der allgemeine Teil des Aktionsplanes und der Abschnitt mit den vom Lärm betroffenen Gebieten unter: http://www.ropf.de/leistungen/umwelt/index.htm, Punkt Lärmminderungspläne im Internet ab dem 20.01.2009 einen Monat lang bis zum 20.02.2009 zur Ansicht eingestellt. Bis 14 Tage nach der Auslegung (06.03.2009) können dann Bürgerinnen und Bürger Vorschläge und Anregungen zum Lärmaktionsplan einreichen (per E-Mail, oder schriftlich).
Um auch den Anwohnern, die keinen Internetzugang besitzen, die Möglichkeit zu geben, die Lärmkarten einzusehen und Vorschläge zur Lärmminderung vorzubringen, wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die Lärmkarten auch im Rathaus des Marktes Postbauer-Heng zeitgleich während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) ausgelegt.
Weitere Lärmaktionspläne für betroffene Gemeinden in der Oberpfalz sind bereits in der Vorbereitung und werden in den nächsten Monaten folgen.
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Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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