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Presseinfo

Nr. 162a: 03.08.2004 
Thanhof-Vorwürfe gegen Regierung unbegründet

Der Vorwurf des Investors, er fühle sich von der Regierung arglistig getäuscht, ist für die Regierung der Oberpfalz nicht nachvollziehbar. Mit Schreiben vom 13.07.2004 hat die Regierung den Antragsteller ausdrücklich zu einer möglichen Ablehnung seines Antrags angehört. Dazu hat der Antragsteller mit Schreiben vom 23.07.2004 eingehend Stellung genommen.

Die Ablehnung des Antrags war rechtlich geboten, weil die Genehmigungsvoraussetzungen derzeit und in absehbarer Zeit nicht vorliegen. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.06.2004 ist für den Bebauungsplan "Thanhof" unter anderem eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung mit der Darstellung "anderweitiger Lösungsmöglichkeiten" erforderlich. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind von der Gemeinde Wenzenbach zu ermitteln und im Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplans zu beschreiben. Der Bebauungsplan ist dann öffentlich auszulegen. Sämtliche eingehenden Einwendungen sind anschließend ebenso wie die festgestellten Umwelteinwirkungen vom Gemeinderat in die Abwägung einzubeziehen.

Dieses neue Verfahren stellt an die Gemeinde Wenzenbach hohe Anforderungen. Auch der Verfahrensausgang ist offen, weil es eben nicht nur um die Heilung von Verfahrensfehlern geht. Nicht voraussehbar ist auch eine zu erwartende spätere Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes, der in seinem erwähnten Urteil ausgeführt hat, dass es "bei dieser Verfahrensfehlerhaftigkeit auf materielle Mängel in der Abwägung nicht mehr ankommt". Das Gericht hat also eventuelle materielle Mängel bisher gar nicht geprüft.

Angesichts der völlig offenen Fragen und der nicht absehbaren Dauer ihrer Lösung war der Antrag abzulehnen.

Als geradezu grotesk empfindet die Regierung den Vorwurf einer "schon berüchtigten Industrie- und Unternehmerfeindlichkeit". Die Regierung begrüßt, fördert und unterstützt jede Unternehmensansiedlung und -erweiterung, die mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Unsinnig wäre es ja auch, die Stadt Regensburg als unternehmerfeindlich zu bezeichnen, weil sie durch ihren Normenkontrollantrag den Bebauungsplan "Thanhof" zu Fall gebracht hat.

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