Nr. 124: 28.04.2008
Gute Gründe die Haut zu schützen
Gewerbeaufsichtsamt der Regierung prüft die Nahrungsmittelindustrie
Hauterkrankungen stehen bei den Berufskrankheiten seit vielen Jahren an erster Stelle. Sie machen ein Drittel aller anerkannten Berufskrankheiten aus. Aus diesem Grund prüfen und beraten die Gewerbeaufsichtsämter der Regierung der Oberpfalz von April bis Dezember 2008 im Rahmen einer Schwerpunktaktion Nahrungsmittelindustriebetriebe.
Durch einfache Hautschutzmaßnahmen ist eine spürbare Besserung der Situation möglich. Der Schwerpunkt der Aktion liegt auf Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit in der Nahrungsmittelindustrie.
Unter Feuchtarbeit versteht man regelmäßige Tätigkeiten von mehr als zwei Stunden in feuchtem Milieu, Tragen von feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhen und häufiges und intensives Reinigen der Hände.
Bayernweit sollen rund 300 Nahrungs- und Gaststättenbetriebe mit jeweils mehr als 50 Gesamtmitarbeitern besucht werden. Grundlegendes Ziel ist eine anhaltende Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten bei Feuchtarbeiten im Nahrungsmittel- und Gaststättenbereich.
Bei der Schwerpunktaktion werden in den Betrieben Schutzmaßnahmen bei Haut belastenden Tätigkeiten geprüft. Dazu werden die jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen eingesehen und bewertet, ebenso die Betriebsanweisungen, der Hautschutzplan, die Vorsorgekartei oder die Dokumentation von Unterweisungen. Bei Bedarf erhalten die Unternehmen Hilfestellung bei der Einleitung erforderlicher Maßnahmen.
Die Aktion geht Hand in Hand mit einem Aktionsprogramm der EU-Kommission. Es bewertet als zukünftige Haupthandlungsfelder im Arbeitsschutz neben der Verringerung von Arbeitsunfällen sowie von Muskel- und Skeletterkrankungen auch die Reduzierung von arbeitsplatzbedingten Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit. Im Zuge der nationalen Umsetzung des europäischen Aktionsprogramms erarbeiteten in Deutschland Bund, Länder und Unfallversicherungsträger eine "Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie". Sie soll gleichzeitig mit einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes durch die Senkung von volks- und betriebswirtschaftlichen Folgekosten auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern.
Auskunft bei Fragen zum Hautschutz im Nahrungsmittel- und Gaststättengewerbe erteilt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz unter 0941/5025-0.
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