Nr. 065: 05.03.2008
Gewerbeaufsicht warnt vor Spätfolgen des Orkans ?Emma?
Dacharbeiten nur mit Absturzsicherung vornehmen
Der Orkan Emma hat am vergangenen Wochenende Schäden verursacht. Neben entwurzelten Bäumen wurden auch zahlreiche Hausdächer beschädigt. Hier reichte das Schadensbild vom Lösen einzelner Ziegel bis hin zu großflächiger Abdeckung ganzer Dachbereiche. Auch Solarzellen und Photovoltaikanlagen wurden von dem Sturm herunter gerissen.
Erfahrungsgemäß kommt es bei Ausbesserungsarbeiten nach Sturmschäden immer zu einem Anstieg der schweren und tödlichen Absturzunfälle. Dies nimmt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz zum Anlass darauf hinzuweisen, bei Schadensreparaturen auf Dächern an die Sicherheit zu denken.
So sind Absturzsicherungen bei Reparaturen auf Dächern oberstes Gebot. Geeignete Einrichtungen sind unter anderem der Anseilschutz oder Gerüste. Dadurch wird in jedem Fall der Sturz in die Tiefe verhindert. Auch muss davor gewarnt werden Asbestzement-Welldachplatten zu betreten. Diese sind in der Regel nicht tragfähig und können beim Begehen brechen, was einen Absturz in das Gebäudeinnere zur Folge hätte. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass Reparaturen an asbesthaltigen Dächern nur durch zugelassene Firmen vorgenommen werden dürfen.
Üblicherweise verfügen Hausbesitzer nicht über die für Dacharbeiten erforderlichen Sicherheitseinrichtungen. Deshalb wird empfohlen, diese Arbeiten nicht selbst, sondern von geeigneten Fachfirmen durchführen zu lassen.
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93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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