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Presseinfo

Nr. 128: 01.07.2004 
Raumordnungsverfahren für Ortsumgehung Waldershof

Die Regierung der Oberpfalz hat das Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Waldershof im Landkreis Tirschenreuth im Zuge der Staatsstraße 2177 "Kulmain - Marktredwitz" abgeschlossen. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist, dass die Trassenvarianten I, II, III, IIIa, V, VI und VII nicht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen, während die Trasse IV unter Beachtung von fünf Maßgaben diesen Erfordernissen entspricht.

Die Maßgaben sind:

  1. Südwestlich von Waldershof wird die Bahnstrecke Nürnberg ? Marktredwitz überbrückt mit einem für die spätere Elektrifizierung ausreichenden Lichtraumprofil. Die anschließende Wasserschutzzone II wird in Dammführung und das breite Kösseinetal wird möglichst auf kurzem Wege und möglichst ohne Einschnitte gequert, um östlich des Tennisplatzes in die Kreisstraße TIR 17 einzumünden; hierbei sind Eingriffe in die naturnahen Uferbereiche des Kösseinebachs zu minimieren. Die Trasse verbleibt so lang wie möglich auf der Kreisstraße und verläuft dann möglichst eng anliegend am Rande des Gewerbegebiets, um wie vorgesehen östlich abschwenkend in einem tiefen Einschnitt die Bahnlinie zu unterqueren und auf die Staatsstraße 2177 bei der Einmündung der Staatsstraße 2121 zurückzukehren.
  1. Im Bereich des Einschnitts im Zuge der nördlichen Bahnunterführung ist eine geologische Untersuchung des Wunsiedler Marmorzuges hinsichtlich der Mächtigkeit der Deckschichten und eventueller Kluft- und Karsthohlräume vorzunehmen, um gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen den empfindlichen Grundwasserleiter vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Standsicherheit der bestehenden und geplanten Bauwerke zu gewährleisten. In den Schutzzonen W III werden die Richtlinien für technische Baumaßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) angewandt.
  1. Aus Gründen des Gewässer- und Bodenschutzes ist das Straßenoberflächenwasser im Einzugsbereich des Kösseinebachs zu sammeln und gereinigt dem Kösseinebach zuzuführen; die Rückhalteeinrichtungen sind entsprechend zu dimensionieren und naturnah auszuführen.
  1. Die verbleibenden, unvermeidbaren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen möglichst ausgeglichen. Insbesondere ist für verloren gehende Nahrungsflächen des Weißstorchs Ersatz zu schaffen durch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, vorrangig im 500 m Umkreis um den Horst.
  1. Für das anfallende Erdaushubmaterial sind, so weit es nicht vor Ort für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen oder anderweitig sinnvoll eingesetzt werden kann, rechtzeitig Entsorgungsmöglichkeiten zu schaffen.
Ursache für das Raumordnungsverfahren ist die Planung des Straßenbauamtes Weiden die Staatsstraße 2177 aus dem Innerortsbereich der Stadt Waldershof zu verlegen, da das hohe Verkehrsaufkommen und die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung die Anwohner der Ortsdurchfahrt erheblich belasten und insbesondere die Funktion und die Entwicklung der Innenstadt von Waldershof beeinträchtigen. Die Ortsumgehung ist im 6. Ausbauplan für Staatsstraßen in die erste Dringlichkeit eingestellt. Das Straßenbauamt Weiden hat acht Trassenvarianten ausgearbeitet, von denen vier die Stadt im Süden und drei im Norden umgehen; eine Trassenvariante verbleibt im besiedelten Bereich entlang der Bahnlinie.

Die Regierung der Oberpfalz hat insgesamt 44 Kommunen, Behörden, Dienststellen und Verbände am Verfahren beteiligt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind mit in das Verfahren eingeflossen.

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Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
 
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