Startseite / Aktuelle Presseinformationen /
Presseinfo

Nr. 411: 11.12.2007 
Bedarfszuweisungen für Oberpfälzer Gemeinden

Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen hat der Regierung der Oberpfalz Haushaltsmittel in Höhe von 5.370.000,-- Euro für die bewilligten Bedarfszuweisungen an Gemeinden zugewiesen, die die betreffenden Gemeinden in den nächsten Tagen auf dem Konto haben werden.

Der Betrag ist nahezu doppelt so hoch wie letztes Jahr. Grund dafür ist, dass neben den bisherigen Bedarfszuweisungen ein sog. Pilotprojekt durchgeführt wird, in dem ausgewählte Gemeinden sich verpflichten, Konsolidierungsmaßnahmen nach einem aufzustellenden und fortzuschreibenden Konzept zur Verbesserung ihrer Finanzlage durchzuführen. Zusammen mit besonderen Struktur- bzw. Konsolidierungshilfen im Rahmen von Bedarfszuweisungen über vier Jahre sollen sie dadurch ihre Leistungsfähigkeit wieder erlangen.

Ohne die 6 Pilotprojektgemeinden stellten in diesem Jahr 23 von 223 kreisangehörigen Oberpfälzer Gemeinden Anträge auf Bedarfszuweisungen gemäß Art. 11 Finanzausgleichsgesetz. Insgesamt liegt die Zahl der Antragsteller damit etwa gleich hoch wie letztes Jahr, aber deutlich niedriger als noch 2005 und 2004. Von den 23 antragstellenden Gemeinden erhalten 13 Zuweisungen in Höhe von insgesamt 550.000,- Euro. Eine Gemeinde bekommt zusätzlich eine Überbrückungsbeihilfe in Höhe von 120.000,- Euro wegen eines massiven Gewerbesteuereinbruchs in diesem Jahr, über deren Verbleib nächstes Jahr entschieden wird. Zwei Gemeinden, die letztes Jahr Überbrückungsbeihilfen von insg. 185.000,- Euro erhalten haben, dürfen diese aufgrund der Rechnungsergebnisse 2006 behalten, eine Gemeinde muss jedoch die gewährten 20.000,- Euro zurückzahlen, da der Haushaltsabschluss günstiger ausgefallen ist als erwartet. Immerhin durfte sie eineinhalb Jahre über ein zinsloses Darlehen verfügen.

Bewilligende Behörde ist das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, das im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium des Innern und nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände entscheidet. Alle 13 Gemeinden erhalten die Bedarfszuweisungen wegen Ausfällen bei den Gewerbesteuereinnahmen und bei den verbleibenden Einnahmen allgemein.

Die Anträge von fünf Gemeinden wurden abgelehnt, weil sie trotz fehlender Einnahmen noch im Verwaltungshaushalt den erforderlichen Mindestbetrag für die ordentlichen Tilgungen erwirtschaften konnten oder über entsprechende Mittel aus Rücklagen oder Verkaufserlösen verfügten. Fünf weitere Gemeinden haben die Möglichkeit, nach Abschluss dieses Haushaltsjahres erneut einen Antrag zu stellen.

Von den 14 bayerischen Gemeinden, die für das Pilotprojekt ausgewählt wurden, erhalten die 6 Oberpfälzer Gemeinden insgesamt 4,7 Mio. Euro aus dem gesamten Kontingent von 7,0 Mio. Euro. Diese erste Rate im Rahmen des auf vier Jahre angelegten Projekts enthält einen besonderen Aufstockungsbetrag zur schnellen und effektiven Anschubfinanzierung. Mit einer Beibehaltung in dieser Höhe kann nicht gerechnet werden. Über die konkrete Höhe der weiteren Hilfen wird vor allem in Abhängigkeit von der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen entschieden werden. Diese Konsolidierungshilfen sollen vorrangig dafür verwendet werden, die Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren.

Druckversion

Ansprechpartner

Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
 
Unser Angebot

Stichwortsuche:


[zur erweiterten Suche]

Alphabetisch suchen:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P, Q | R | S | T | U | V | W | X, Y, Z

© Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
[Impressum]
[Datenschutzerklärung]