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Presseinfo

Nr. 340: 27.09.2007 
Kulturfonds Bayern - Antragsfrist endet am 31.10.2007

Anträge auf Förderungen von Maßnahmen aus dem Kulturfonds Bayern müssen bis Ende Oktober 2007 eingereicht werden, wenn sie am Auswahlverfahren 2008 teilnehmen wollen. Darauf weist die Regierung der Oberpfalz hin.

Der Kulturfonds Bayern ist Bestandteil der OFFENSIVE ZUKUNFT BAYERN, mit der die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse unter anderem zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat geben will. Er wurde 1996 aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer eingerichtet.

Aus dem Kulturfonds Bayern können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden. Die Förderbereiche reichen von Theatern, Museen, der zeitgenössischen Kunst, der Musikpflege bis hin zur Laienmusik und der Heimatpflege. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen beschränkt sich die Förderung auf eine Anschubfinanzierung. Bereits seit mehreren Jahren laufende Veranstaltungen können dagegen nicht gefördert werden, ebenso keine laufenden Betriebskosten.

Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 5.000,-- Euro werden daher in der Regel nicht gefördert. Auch ist eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen ausgeschlossen.

Anträge für das Auswahlverfahren 2008 müssen bis spätestens 31.10.2007 der Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93039 Regensburg, vorliegen.

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Ansprechpartner

Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
 
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