Nr. 165: 07.05.2007
Ausnahme für Blumenverkaufsstellen
Auch am Muttertag können Blumen verkauft werden
Wer bis zum Muttertag noch keine Blumen gekauft hat, muss trotzdem nicht mit leeren Händen da stehen. Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen dürfen Blumenverkaufsstellen am
Sonntag, 13. Mai 2007 - Muttertag - in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
wieder ihre Türen öffnen. Die Verkaufszeit wurde auf maximal vier Stunden festgelegt.
Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Mitgliedsbetriebe des Bayerischen Gärtnereiverbandes e.V., des Fachverbands Deutscher Floristen, Landesverband Bayern e.V. und des Landesverbands des Bayerischen Einzelhandels e.V., die ausschließlich oder überwiegend Blumen und Pflanzen anbieten
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Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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