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Presseinfo

Nr. 101: 03.06.2004 
Zuschuss für Sanierung des Freibades Waldsassen

Für die Sanierung und Attraktivierung des Freibades Waldsassen "Egrensis Bad" wird ein Zuschuss bewilligt

Auf Grund der Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat die Regierung der Oberpfalz der Stadt Waldsassen im Landkreis Tirschenreuth aus Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A für den bayerisch-tschechischen Grenzraum für die Sanierung und Attraktivierung des Freibades Waldsassen "Egrensis Bad" einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.532.200,-- Euro bewilligt. Die Städte Waldsassen und Cheb bilden gemäß dem Bayer. Landesentwicklungsprogramm ein gemeinsames Mittelzentrum. Aufgrund erheblicher Einbrüche im industriell-gewerblichen Sektor gewinnt der Tourismus für das grenzüberschreitende Doppel-Mittelzentrum einen wachsenden wirtschaftlichen Stellenwert. In der aus INTERREG II-Mitteln geförderten Machbarkeitsstudie EGRENSIS PARK wurden Wege aufgezeigt, einen grenzüberschreitenden Erlebnis- und Erfahrungsraum zu schaffen und damit das vorhandene touristisch nutzbare Potenzial zu entfalten. Nach dem auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie erstellten grenzüberschreitenden Konzept zur Tourismusentwicklung ist das Projekt "Egrensis-Bad" ein wesentlicher Baustein zur nachhaltigen Stärkung einer gemeinsamen touristischen Angebotsstruktur (in Cheb gibt es kein Freibad).

Das Waldsassener Freibad weist gravierende bauliche, technische und hygienische Mängel auf und muss daher dringend grundlegend saniert werden. Nachdem die bestehende Anlage in ihrer Angebotsstruktur den Erwartungen der Badegäste kaum mehr entspricht, soll im Zuge der Generalsanierung auch eine Attraktivitätssteigerung des Freibades erreicht werden.

Das INTERREG III A-Programm ist Nachfolger der INTERREG I + II-Programme aus den 90er Jahren. Es ist Bestandteil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Damit können in den bayerischen Grenzregionen gemeinsame Projekte und solche mit grenzüberschreitender Wirkung gefördert werden. Das Programm richtet sich in erster Linie an kommunale Gebietskörperschaften und andere öffentlich-rechtliche Träger. Alle geförderten Maßnahmen müssen mindestens mit 50 Prozent kofinanziert werden. Hierzu können Bundes-, Landes-, kommunale und auch private Mittel herangezogen werden. Das Programm läuft bis 2006. Für den bayerisch-tschechischen Grenzraum stehen auf bayerischer Seite insgesamt 65 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.

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