Nr. 093: 26.05.2004
Mehraufwendungen im Berufsgrundbildungsjahr
Zuschuss für Mehraufwendungen im Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form
Die Regierung der Oberpfalz hat der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz für Ausgleichszahlungen an Ausbildende für Mehraufwendungen im Berufsrundbildungsjahr in kooperativer Form für das Jahr 2004 einen weiteren Zuschuss bis zu 368.000,-- Euro bewilligt. Damit hat die Regierung der Oberpfalz einen Gesamtzuschuss von 1.396.548,-- Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden und zur Erstattung der zusätzlichen Kosten der ausbildenden Betriebe bei der Durchführung des Berufsgrundbildungsjahres in kooperativer Form im laufenden Haushaltsjahr bestimmt.
Gefördert wird der Besuch überbetrieblicher Ausbildungsmaßnamen durch bayerische Lehrlinge in und außerhalb Bayerns. Die Mittel stehen zur Kostenentlastung der Ausbildungsbetriebe für die überbetriebliche Ausbildung im Handwerk in der Grundstufe zur Verfügung. Das gilt für Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und Internatskosten. Der Zuschuss stammt aus Haushaltsmitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie.
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