| Pressemitteilung Nr. 003/03 |
Regensburg, 10. Januar 2003
Truppenübungsplatz Grafenwöhr
Regierung der Oberpfalz informiert über derzeitigen Sachstand
Wie bereits im November 2002 begonnen, möchte die Regierung der Oberpfalz weiterhin etwa einmal im Monat über den jeweils aktuellen Stand der, kurz gesagt "Baumaßnahme Truppenübungsplatz Grafenwöhr" informieren.
Derzeit kann folgender Sachstand berichtet werden:
- Verkehrswesen um den Truppenübungsplatz:
Eine Machbarkeitsstudie zur Siedlungsentwicklung im Raum "Truppenübungsplatz Grafenwöhr" liegt vor. Um die darin prognostizierte Verkehrsmenge bei Zu- und Abfahrt nicht nur über "Tor 3" in Grafenwöhr erfolgen zu lassen, wurde gemeinsam mit der US-Army ein "Tor 6" südöstlich von Grafenwöhr zur Aufnahme des Individualverkehrs angedacht. Um den Fernverkehr, vor allem den Schwerlastverkehr überwiegend nicht mehr durch die Stadt Grafenwöhr zu führen, könnte eine Straßenverbindung von der B 470 zur B 299 geschaffen werden. Dieses Verbindungsstück wurde vom Freistaat Bayern für die Aufnahme in den neuen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die 1. Dringlichkeit dem Bundesverkehrsministerium angemeldet. Dort steht derzeit die Entscheidung über die entsprechende Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes an.
Um eine genauere Prognose der zu erwartenden Verkehrsströme festzustellen, wird von den betroffenen Gemeinden die Erstellung eines Verkehrsgutachters gefordert.
- Planungen innerhalb des Truppenübungsplatzes:
Im Auftrag der Baudienststelle Grafenwöhr der Regierung der Oberpfalz wurde von einem externen Gutachter für den geplanten Neubaubereich innerhalb des Truppenübungsplatzes eine "Umweltverträglichkeitsstudie" (UVS) erarbeitet. In dieser UVS wird der Eingriff in Natur und Umwelt festgestellt und der dafür erforderliche Ausgleich festgelegt. Die UVS wurde dem Bundesverteidigungsminister vorgelegt. Dort wurde nach § 3 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) entschieden, dass aus zwingenden Gründen der Landesverteidigung oder der Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen Ausnahmen von den Anforderungen dieses Gesetzes zugelassen werden. Bei der UVS handelt es sich keineswegs um eine "Light-Version" einer Umweltverträglichkeitsstudie. Der materielle Prüfungsumfang ist der gleiche wie bei anderen, dem UVPG unterliegenden Vorhaben. Lediglich der Zusammenhang mit der Thematik "Landesverteidigung" lässt das Verfahren etwas anders verlaufen.
Das Anhörungsverfahren nach dem Bundeswaldgesetz (hinsichtlich der Rodung), ist abgeschlossen. Zu gegebener Zeit werden für die Einzelbaumaßnahmen Baugenehmigungen nach der Bayerischen Bauordnung eingeholt.
- Zum Vorhaben selbst:
Der Gesamtumfang der auf die 5 Finanzierungsjahre 2003 bis 2007 aufgegliederten militärischen Maßnahmen im Übungsplatz einschließlich der Maßnahmen für Bildung und tägliche Versorgung bewegt sich bei ca. 550 Mio. Euro.Seit Dezember 2002 betreut die Baudienststelle Grafenwöhr der Regierung der Oberpfalz vor Ort die Planungen für die Projekte der Finanzierungsjahre 2003, 2004 und 2005.
Rund 50 Neubauten sind zu errichten und ca. 100 Gebäude werden umgebaut bzw. renoviert.
Über die weitere Entwicklung der Planungen und sonstiger Verfahren aus unserem Zuständigkeitsbereich werden wir wieder informieren.