| Pressemitteilung Nr. 249/02 |
Regensburg, 17. Dezember 2002
Landesplanerische Beurteilung für die Gewinnung von Kaolin, Feldspat und Quarzsand im Tagebau "Schnaittenbach-Ostfeld II" ist abgeschlossen
Die Regierung der Oberpfalz hat eine landesplanerische Beurteilung für die Gewinnung von Kaolin, Feldspat und Quarzsand im Tagebau "Schnaittenbach-Ostfeld II" im Landkreis Amberg-Sulzbach abgeschlossen. Das Vorhaben entspricht den Erfordernissen der Raumordnung mit folgenden Maßgaben:
- Die im bergrechtlichen Verfahren vorgebrachten Auflagenanforderungen von Seiten der Wasserwirtschaftsverwaltung sind in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf den Grundwasserschutz und die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung (Wasserschutzgebiete) sowie die Sicherung ausreichender natürlicher Vorflutverhältnisse für die örtlichen Kläranlagen.
- Ölwechsel und Reparaturen von Baumaschinen dürfen innerhalb des Tagebaus nur an speziell dafür eingerichteten Stellen unter besonderen Schutzvorkehrungen vorgenommen werden.
- Die im bergrechtlichen Verfahren vorgebrachten Auflagenforderungen bzw. Ergänzungswünsche von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde sind in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf naturschutzfachlich ausreichende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Zur Erhaltung des Wohnwertes in den angrenzenden Siedlungsgebieten von Schnaittenbach sind ausreichende Abstandsflächen zur vorgesehenen Kaolingrube zu berücksichtigen und zu sichern.
- Ein Immissionsschutz (Lärm, Luft) entsprechend dem einschlägigen Stand der Technik für die benachbarte Wohnbebauung ist auf Dauer (ggf. Dauermessstellen) zu gewährleisten.
- Beim Umbau oder bei einer notwendigen Verlagerung von Stromleitungen im Zusammenhang mit dem geplanten Kaolinabbau ist darauf zu achten, dass eine zusätzliche Belastung der Wohnbevölkerung vermieden wird.
- Die Standsicherheit der Kreisstrasse AS 19 darf durch den Abbaubetrieb zu keiner Zeit gefährdet werden. Ebenso darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
- Für aufzulassende Feld- und Wanderwege ist ein ausreichender Ersatz zu schaffen.
- Die geplante Nachfolgenutzung ist gemäß den Vorgaben des gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplanes der Firmen AKW-Kick GmbH und Gebr. Dorfner GmbH zu realisieren und möglichst bereits während der Abbauphasen schrittweise umzusetzen.
Grund für die landesplanerische Beurteilung ist das Vorhaben der Amberger Kaolinwerke, Eduard Kick GmbH & Co.KG, Hirschau, den Kaolintagebau Schnaittenbach im Ostfeld II fortzuführen. Mit der Gewinnung im Tagebaufeld Ostfeld II soll die Rohstoffbasis des Werkes Schnaittenbach und damit der Standort des Werkes langfristig gesichert werden. Hierfür sollen ca. 65 ha bergbaulich genutzt werden. Die Grenze des Ostfeldes II bilden im Westen die Kreisstraße AS 19, im Norden die Ortslage Schnaittenbach, im Osten geologische Störungen auf Höhe des Ortsendes von Schnaittenbach sowie der Ausbiss der Lagerstätte im Süden. Die gewinnbaren Vorräte belaufen sich auf ca. 20,3 Mio. Tonnen. Die zukünftige Laufzeit des Tagebaues wird ca. 25 bis 30 Jahre betragen. Der Abbau erfolgt wie in den bisherigen Tagebauen im Trockenschnitt durch Hydraulikbagger (Gesamtböschungshöhe im Osten ca. 130 m). Zur Trockenhaltung des Tagebaues wird eine offene Wasserhaltung eingesetzt. Das gehobene Wasser wird nach Durchlaufen einer Vorreinigung dem Ehenbach zugeleitet. Die Aufbereitung der Roherde erfolgt in den bestehenden Werksanlagen.
Am jetzt abgeschlossenen Verfahren wurden vom Bergamt Nordbayern insgesamt 38 Behörden und Verbände beteiligt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind in die jetzt vorliegende landeplanerische Beurteilung eingeflossen.