Pressemitteilung Nr. 239/02

Regensburg, 09. Dezember 2002

Gebietsänderung im Bodenwöhrer Forst

Die Regierung der Oberpfalz hat eine Verordnung zur Änderung des Gebietes der Stadt Roding (Landkreis Cham), des Marktes Neukirchen-Balbini und der gemeindefreien Gebiete "Bodenwöhrer Forst" sowie "Östl. Neubäuer Forst" (letztere drei alle Landkreis Schwandorf) erlassen. Danach werden aus dem gemeindefreien Gebiet "Bodenwöhrer Forst" in die Stadt Roding zwei Flurstücke der Gemarkung Bodenwöhrer Forst mit einer Fläche von 332 m² umgegliedert. Aus dem gemeindefreien Gebiet "Bodenwöhrer Forst" wird das Flurstück Nr. 23/5 der Gemarkung Bodenwöhrer Forst mit einer Fläche von 0,0046 ha in das gemeindefreie Gebiet "Östl. Neubäuer Forst" umgegliedert. Das Gebiet des Landkreises Schwandorf wird entsprechend geändert.

Aus der Stadt Roding werden in den Markt Neukirchen-Balbini fünf Flurstücke der Gemarkung Neubäu mit einer Gesamtfläche von 0,3721 ha umgegliedert. Aus dem gemeindefreien Gebiet "Östl. Neubäuer Forst" werden in den Markt Neukirchen-Balbini zwei Flurstücke der Gemarkung Neubäu mit 0,3368 ha umgegliedert. Das Gebiet des Landkreises Cham wird entsprechend geändert. Aus der Stadt Roding wird das Flurstück Nr. 481/38 der Gemarkung Neubäu mit einer Fläche von 0,1235 ha in das gemeindefreie Gebiet "Östl. Neubäuer Forst" umgegliedert. Auch hier wird das Gebiet des Landkreises Cham entsprechend geändert.

Grund für die Veränderungen ist die Verlegung der Staatsstraße 2150 in diesem Bereich. Sämtliche Flächen sind unbewohnt. Die Gebietsänderungen treten zum 01.01.2003 in Kraft.


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