| Pressemitteilung Nr. 226/02 |
Regensburg, 20. November 2002
Truppenübungsplatz Grafenwöhr
Regierung der Oberpfalz informiert über derzeitigen SachstandDie Regierung der Oberpfalz möchte Sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit über den Fortgang der, kurz gesagt,
"Baumaßnahme Truppenübungsplatz Grafenwöhr"
auf dem Laufenden halten. Eine erste Informationsveranstaltung für die Kommunen fand bereits Ende August 2002 statt. Die Mehrheit der betroffenen Kommunen nahm daran bereits teil. Derzeit kann folgender Sachstand berichtet werden:
- Verkehrswesen um den Truppenübungsplatz:
Eine Machbarkeitsstudie zur Siedlungsentwicklung im Raum "Truppenübungsplatz Grafenwöhr" liegt vor. Um die darin prognostizierte Verkehrsmenge bei Zu- und Abfahrt nicht nur über "Tor 3" in Grafenwöhr erfolgen zu lassen, wurde gemeinsam mit der US-Army ein "Tor 6" südöstlich von Grafenwöhr zur Aufnahme des Individualverkehrs angedacht. Um den Fernverkehr, vor allem den Schwerlastverkehr überwiegend nicht mehr durch die Stadt Grafenwöhr zu führen, kann eine Straßenverbindung von der B 470 zur B 299 geschaffen werden. Die dazu bereits erarbeiteten Planungsunterlagen hat der Freistaat Bayern dem Bundesverkehrsminister vorgelegt. Dort steht derzeit die Entscheidung über eine entsprechende Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes an.
Eine genauere Prognose der zu erwartenden Verkehrsströme ist letztendlich aber erst möglich, wenn die Lage der geplanten Wohngebiete feststeht.
- Planungen innerhalb des Truppenübungsplatzes:
Von der Baudienststelle Grafenwöhr der Regierung der Oberpfalz wird derzeit für den geplanten Neubaubereich innerhalb des Truppenübungsplatzes eine "Umweltverträglichkeitsstudie" (UVS) erarbeitet. In dieser UVS wird der Eingriff in Natur und Umwelt festgestellt und der dafür erforderliche Ausgleich festgelegt. Die UVS wird voraussichtlich noch im November 2002 dem Bundesverteidigungsminister vorgelegt. Dort wird nach § 3 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) entschieden, ob aus zwingenden Gründen der Landesverteidigung oder der Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen Ausnahmen von den Anforderungen dieses Gesetzes zugelassen werden. Bei der UVS handelt es sich keineswegs um eine "Light-Version" einer Umweltverträglichkeitsstudie. Der materielle Prüfungsumfang ist der gleiche wie bei anderen, dem UVPG unterliegenden Vorhaben. Lediglich der Zusammenhang mit der Thematik "Landesverteidigung" lässt das Verfahren etwas anders verlaufen.
- Nächste Schritte:
Demnächst werden Verfahren nach dem Bundeswaldgesetz (hinsichtlich der Rodung), und nach dem Wasserrecht (wegen der Einleitung von Oberflächenwässern in Vorfluter) eingeleitet werden. Zu gegebner Zeit stehen dann Baugenehmigungsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung an.
Über die weitere Entwicklung der Planungen und sonstiger Verfahren aus unserem Zuständigkeitsbereich werden wir wieder informieren.