| Pressemitteilung Nr. 183/02 |
Regensburg, 17. September 2002
Einladung an die Medien
zur Informationsveranstaltung mit dem Thema
"Vorbereitung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer"
am Mittwoch, den 25. September 2002 ab 11:00 Uhr
im Großen Sitzungssaal der Regierung der Oberpfalz
am Emmeramsplatz in Regensburg.
Staatssekretär Hans Spitzner sowie Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Bundesanstalt für Arbeit und der Projektgruppe "Verwaltungsreform" der Bayerischen Staatskanzlei werden den weiteren Projektablauf erläutern.
Um was geht es?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erprobt gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit und der Bayerischen Staatsregierung die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, die bei der Gewerbeanmeldung allen Unternehmen bzw. Betrieben zugeteilt wird und gegenüber allen Behörden in allen Verwaltungsangelegenheiten Identifikationsgültigkeit hat.
Die Erprobung findet in der Stadt Regensburg und im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. statt. Der Ministerrat hat dieser Erprobung am 16. Oktober 2001 zugestimmt und die Projektgruppe Verwaltungsreform mit der Betreuung des Projekts von Seiten des Freistaats beauftragt. Die Federführung für das Projekt liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie bei der Bundesanstalt für Arbeit.
In den letzten Monaten wurden die für die Erprobung erforderlichen technischen Grundlagen (Software, Schnittstellen, Datendefinitionen) erarbeitet, so dass Mitte Oktober 2002 mit der Erprobung vor Ort begonnen werden kann. Hierzu ist es erforderlich, die betroffenen Unternehmen, Betriebe und sonstig wirtschaftlich Tätigen über das Vorhaben zu informieren und bei ihnen um Unterstützung zu werben.
Eine Wirtschaftsnummer erhalten alle natürlichen und juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) sowie alle rechtsfähigen Personengesellschaften (z. B. KG, oHG), die am 1. Juli 2002 im Erprobungsgebiet ansässig sind oder ihre Niederlassung haben und
- im Jahr 2001 einen Umsatz von mehr als 16.620 € erzielten oder
- für mindestens einen Beschäftigten Meldungen nach § 28a des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs erstatten müssen.
Hierunter fallen auch private Haushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen.
Eine wesentliche Rolle bei der Erprobung haben auch die Gewerbeämter (Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. sowie Stadt Regensburg) inne, weil sie bei den Gewerbean- bzw. -ummeldungen die Wirtschaftsnummer und den zugehörigen Stammdatensatz erfassen bzw. fortführen müssen.
Die betroffenen Kommunen wurden bereits am 3. Dezember 2001 über das Vorhaben informiert. Sie haben seinerzeit ihre Mitwirkungsbereitschaft bei der Erprobung erkennen lassen.
Weitere Teilnehmer der Veranstaltung werden sein:
- Vertreter des Landratsamts Neumarkt i.d.OPf.
- Vertreter der Kommunen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. und der Stadt Regensburg
- Vertreter der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer