Pressemitteilung Nr. 152/02

Regensburg, 13. August 2002

Fischerei-Förderung: Brüssel genehmigt Richtlinien

Von sofort an können Investitionen in der Erwerbsfischerei vom Freistaat wieder bezuschusst werden, da die EU-Kommission die bayerischen Richtlinien zum Vollzug des europäischen Finanzinstruments zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF) genehmigt hat. Danach können Investitionen, die die Produktion erleichtern, Qualitäts- und Hygienestandards verbessern oder die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit steigern, in der Regel mit bis zu 30% gefördert werden. Beispiele sind der Bau von Fischteichanlagen, Fischverarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie Maßnahmen im Bereich der Verkaufsförderung. In Einzelfällen kann das Landwirtschaftsministerium auch Investitionen zur Entwicklung von Innovationen unterstützen.

Im Rahmen des FIAF-Förderprogrammes stehen für Bayern bis 2006 rund 16 Millionen Euro bereit - im letzten Förderzeitraum waren es nur 9,2 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch EU und Freistaat, der damit bundesweit mit die höchste Kofinanzierung leistet. Abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayerischen Landesanstalt für Ernährung, Menzinger Straße 54, 80638 München (Tel.-Nr. 089/1 78 00 - 131). Dort gibt es auch die Antragsunterlagen.


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