| Pressemitteilung Nr. 149/02 |
Regensburg, 12. August 2002
Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Neubäu (Stadt Roding) im Zuge der B 85 abgeschlossen
Die Regierung der Oberpfalz hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Ortsumgehung von Neubäu mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Die Wahllinie 3 (ortsferne Trassenführung) entspricht nicht den Erfordernissen der Raumordnung.
Die Wahllinien 1 (ortsnahe Trassenführung) und 2 (mittlere Trassenführung) entsprechen bei Beachtung bestimmter Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung.
Im Bundesverkehrswegeplan ist der zweibahnige Ausbau der Bundesstraße B 85 zwischen Cham und Schwandorf als vordringliche Maßnahme enthalten. Die B 85 verläuft durch Neubäu in Ost-West-Richtung, so dass grundsätzlich eine Nord- wie Südumgehung des Ortes in Betracht kommt. Eine Nordumgehung scheidet jedoch aus wegen der großen Umwegigkeit auf Grund der örtlichen Verhältnisse, die sich zwangsläufig ergibt, weil weder der unmittelbar anschließende Neubäuer Weiher noch das Naturschutzgebiet, welches bis an die Bahnlinie Schwandorf – Cham heranreicht, in Anspruch genommen werden können. Nördlich der Bahnlinie schließt zudem ein großflächiges Wasserschutzgebiet an. Unter dem Gesichtspunkt der Minimierung des Flächenbedarfes und der Eingriffe in Natur und Landschaft verbleibt als einzige Möglichkeit eine südliche Umgehung des Ortes Neubäu. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens war der zweibahnige Ausbau der Ortsumgehung Neubäu im Zuge der B 85 mit höhenfreien Anschluss der Kreisstraße CHA 23.
Für eine Südumgehung des Ortes Neubäu wurden drei Varianten erarbeitet.
Die Wahllinie 1, ortsnahe Trassenführung, schwenkt von Schwandorf kommend rund 900 m vor Neubäu nach Süden durch Waldausläufer des Neubäuer Forstes ab, verläuft auf landwirtschaftlich genutzter Flur südlich des Sportplatzes, quert die CHA 23 und den Mühlweiher nördlich der Neubäuermühl, schneidet den Rodinger Forst an und mündet rund 200 m nach Neubäu in die bestehende B 85.
Die Wahllinie 2, mittlere Trassenführung, schwenkt ebenfalls rund 900 m vor Neubäu ab und verläuft wie Wahllinie 1, lediglich um bis zu 40 m nach Südwest verschoben, bis südlich des Sportplatzes, um in südöstlicher Richtung weit von Neubäu abzuschwenken, quert die CHA 23 und das Hauserbachtal südlich der Neubäuermühl, durchschneidet in weitem Bogen den Rodinger Forst und mündet rund 700 m nach Neubäu in die B 85 ein.
Die Wahllinie 3, ortsferne Trassenführung, schwenkt rund 1300 m vor Neubäu nach Süden durch die Waldausläufer ab, verläuft am Waldrand und nahe an mehreren Einzelgehöften vorbei, quert ähnlich wie Wahllinie 2 das Hauserbachtal und erreicht ebenfalls den Rodinger Forst durchschneidend die B 85 rund 700 m nach Neubäu.
Alle drei Wahllinien kreuzen das Tal des Hauserbachs auf einem Damm.
Die Wahllinien 1 und 2 entsprechen den Erfordernissen der Raumordnung, wenn folgende Maßgaben beachtet werden:
In den Schutzzonen W III A und W III B des Wasserschutzgebietes "Brunnenfeld Neubäu" werden die Richtlinien für bautechnische Baumaßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten angewandt; Bodeneinschnitte sind möglichst zu vermeiden.
Der Abstand vom östlichen Straßenrand bis zum Wohnhaus Niklas im Gewerbegebiet soll mindestens 100 m betragen. Zur weiteren Abschirmung soll ein Lärmschutzwall errichtet werden.
Aus Gründen des Hochwasser- und Gewässerschutzes wird der Hauserbach mit einer ausreichend bemessenen Brücke gequert. Das Straßenoberflächenwasser im Einzugsbereich des Hauserbaches ist zu sammeln und gereinigt dem Hauserbach möglichst nicht abflussverschärfend zuzuführen. Die entsprechend dimensionierten Rückhalteeinrichtungen sind naturnah auszuführen.
Die verbleibenden, unvermeidbaren Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen möglichst ausgeglichen.
Im Falle der Wahllinie 1 sind folgende weitere Maßgaben zu beachten:
Die Kreisstraße CHA 23 wird im Überbrückungsbereich aus Lärmschutzgründen abgesenkt, um das Gefälle der Kreisstraße zu vermindern und die späteren Zufahrtsrampen in Einschnitte zu bringen.
Nach Querung des Hauserbachs wird die Trasse zur Minderung der Windwurfgefährdung und zur Minimierung der Immissionsbelastung des östlichen Wohngebietes nach Süden verschwenkt.
Im Falle der Wahllinie 2 ist weiter zu beachten:
Die Stadt Roding erbringt den Nachweis, dass die Wahllinie 1 eine angemessene organische Siedlungsentwicklung des Ortes Neubäu nicht zulässt.
Die Brücke über das Hauserbachtal wird so ausgelegt, dass der betroffene Retentionsraum möglichst nicht reduziert und in das Kernbiotop nicht entscheidend eingegriffen wird. Für die Überlebensfähigkeit des Biotops muss ausreichender Ersatz am Hauserbach in Richtung Süden geschaffen werden.
Der Waldverlust durch Mehrrodung im Rodinger Forst gegenüber Wahllinie 1 wird durch Aufforstung in gleicher Flächengröße bevorzugt westlich der Kreisstraße ausgeglichen.
Auf der Grundlage dieser landesplanerischen Beurteilung wird das Straßenbauamt Regensburg nunmehr einen Vorentwurf für das Planfeststellungsverfahren ausarbeiten.