Pressemitteilung Nr. 143/02

Regensburg, 30. Juli 2002

Autobahn A 6 (Amberg/Ost - Pfreimd) kann auf der gewählten Trasse gebaut werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auf die Klagen mehrerer Betroffener gegen den Planfeststellungsbeschluss (PFB) der Regierung der Oberpfalz vom 20. Juli 2000 festgestellt, dass die gewählte Trasse der A 6 zwischen Amberg (Ost) und Pfreimd nicht zu beanstanden sei und die Kläger daher keinen Anspruch auf Aufhebung des PFB hätten. Die richtige Abwägung hinsichtlich der Trassenwahl, der Eingriffe in Natur und Landschaft und der Betroffenheit vor allem der Landwirte wurde vom Gericht bestätigt. Die Klagen wurden deshalb abgewiesen und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Beanstandet wurden Unklarheiten bei der präzisen Festlegung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Hier hatte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A 71 weitergehende Anforderungen mit sich gebracht. Dieses Urteil lag beim Erlass des PFB der Regierung der Oberpfalz noch nicht im vollen Wortlaut vor. Die Regierung wird auf der Grundlage von zusätzlichen Feststellungen der Autobahndirektion den notwendigen ergänzenden Beschluss möglichst schnell, jedenfalls noch in diesem Jahr erlassen.

Die Regierung begrüßt es sehr, dass jetzt mit diesem Urteil die gesamte Trasse der A6 rechtlich im Grundsatz abgesichert ist.

Jetzt ist dann der Bund am Zuge, die Finanzierung des letzten Teilstücks zu sichern.


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