Pressemitteilung Nr. 125/02

Regensburg, 15. Juli 2002

Planfeststellung für den Radweg "Stefling-Marienthal" im Zuge der Staatsstraße 2149 "Nittenau-Regenstauf" eingeleitet

Mit Schreiben vom 09.07.2002 hat die Regierung der Oberpfalz das Planfeststellungsverfahren nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz für den Radweg "Stefling-Marienthal" im Zuge der Staatsstraße 2149 eingeleitet.

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau eines Radweges zwischen Marienthal und Stefling an der Landkreisgrenze Regensburg-Schwandorf und schließt damit die bestehende Lücke im Fernradwegenetz Bayern. Der Radweg wird Bestandteil des Regentalradweges. In Fortsetzung des von Regenstauf bis kurz vor Marienthal bestehenden straßenbegleitenden Radweges verläuft der neue kombinierte Rad- und Gehweg zwischen Regenufer und der Staatsstraße. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Marienthal wird der Weg nur durch einen Hochbord getrennt unmittelbar an der Staatsstraße 2149 geführt. Anschließend schwenkt der Weg nach Norden ab, wird östlich Marienthal mittels einer "seilverspannten Holzbrücke" über den Regen geführt und verläuft nördlich des Regens bis zu einem bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg.

Die befestigte Breite des Radweges beträgt 2,50 m, im Brückenbereich 3 m. Der Radweg führt anschließend über den bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg bis Weißenhof und im weiteren Verlauf auf der vorhandenen Gemeindeverbindungsstraße bis zur Regenbrücke in Überfuhr

Die Regen-Ostbrücke bildet den Lückenschluss zu dem bereits bestehenden Radweg westlich Stefling nach Nittenau. Die Planung wurde von den Straßenbauämtern Regensburg und Sulzbach-Rosenberg erstellt. Etwa Mitte Juli 2002 werden die Planunterlagen in der Stadt Nittenau und der Marktgemeinde Regenstauf ausgelegt. Die von der Planung Betroffenen können die Pläne einsehen und ihre Anregungen bzw. Einwendungen über die Gemeinde bei der Regierung der Oberpfalz vorbringen.


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