| Pressemitteilung Nr. 040/02 |
Regensburg, 28. Februar 2002
Raumordnungsverfahren für Verlegung der Staatsstraße 2140
"Kötzting-Großaign" zwischen Grafenwiesen und Kötzting ist eingeleitetDie Regierung der Oberpfalz hat auf Antrag des Straßenbauamtes Regensburg ein Raumordnungsverfahren für die Verlegung der Staatsstraße 2140 zwischen Grafenwiesen und Kötzting eingeleitet. Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern hat mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht mit den im Entwurf vorgelegten Raumordnungsunterlagen Einverständnis besteht.
Die fünf Trassenvarianten A bis E des neuen Raumordnungsverfahrens sind in den Jahren 1984 und 1987 landesplanerisch beurteilt worden, sollen aber, mit Ausnahme des Teilstücks der Umgehung Beckendorf, nochmals landesplanerisch überprüft werden, weil sich die Beurteilungsgrundlagen wesentlich geändert haben.
Im Hinblick auf die Trasse C, nur diese war positiv beurteil worden, haben sich wesentliche Änderungen in den Beurteilungsgrundlagen ergeben. Zum einen ist auf Grund eines deutlich höheren Straßenverkehrs in Grafenwiesen gegenüber der damaligen Prognose (rd. 4000 kfz/24h mehr oder plus rd. 70%) und eines gestiegenen Zugverkehrs (10 statt 7 Zugpaare) nach Darlegung des Straßenbauamtes Regensburg eine höhengleiche Kreuzung der Staatsstraße mit der Bahnlinie nicht mehr vertretbar und zum anderen ist wegen des Erholungs- und Freizeitzentrums nur ein ausschließlich bestandsorientierter Ausbau der Staatsstraße möglich. Damit können zwei entscheidungsrelevante Maßgaben für die damalige positive Beurteilung der Trasse C nicht mehr erfüllt werden, nämlich die höhengleiche Kreuzung zur Vermeidung von Straßendämmen, die das Orts- und Landschaftsbild in unzuträglicher Weise beeinträchtigen, und das Abrücken von der nördlichen Wohnbebauung, um einen Lärmanstieg zu vermeiden. Die Trasse E ist insoweit wesentlich geändert worden, als sie den Ort Haus im Osten umgeht und erst bei Hausermühle in die Kreisstraße CHA 49 einmündet.
Die Trassen A, B und D sind im wesentlichen unverändert.
Die Regierung der Oberpfalz hat jetzt die Raumordnungsunterlagen 20 Dienststellen und Verbänden zugeleitet. Die Beteiligten haben Gelegenheit zu den fünf Trassenvarianten schriftlich bis 19. April 2002 Stellung zu nehmen.
Erst danach wird die Regierung der Oberpfalz feststellen, ob und ggf. welche Trassenvariante mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist oder nicht.