Pressemitteilung Nr. 018/02

Regensburg, 04. Februar 2002

Regierung der Oberpfalz erlässt Teilplanfeststellungsbeschluss für B 299 bei Waldsassen-Hundsbach

Mit Datum vom 1. Februar 2002 hat die Regierung der Oberpfalz den Teilplanfeststellungsbeschluss für die Bundesstraße 299 "Mitterteich-Waldsassen-Bundesgrenze (Verlegung bei Hundsbach) erlassen. Das Straßenstück hat eine Länge von 2,75 Kilometer. Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar. Mit dem Bau kann – sofern keine juristischen Hürden auftreten – in diesem Jahr begonnen werden. Die Finanzierung der Baumaßnahme ist gesichert.

Die Bundesstraße 299 beginnt in Altenmarkt an der Alz und endet an der Bundesgrenze zur Tschechischen Republik bei Hundsbach. Die Bundesstraße 299 stellt für die Stadt Waldsassen und den nordostoberpfälzischen Raum als auch für die Stadt Eger (Cheb) und das westböhmische Gebiet, die Zubringerstraße zur Autobahn A 93 und das übrige Bundesfernstraßennetz dar. In der Oberpfalz verbindet sie die Orte Grafenwöhr – Pressath – Erbendorf – Mitterteich – Waldsassen. Über den Grenzübergang Waldsassen-Hundsbach erreicht die Straße die Stadt Eger (Cheb).

Das Verkehrsaufkommen ist in Folge der Grenzöffnung zur Tschechischen Republik gestiegen. Auch die zukünftige Verkehrsentwicklung auf dieser Strecke wird maßgeblich vom grenzüberschreitenden Verkehr geprägt. Die Bundesstraße 299 ist über größere Strecken neuzeitlich ausgebaut. Die Ortsumfahrung Mitterteich ist fertiggestellt. Für die Ortsumgehung von Pressath, Bauabschnitt II läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren und für den Ausbau zwischen Pressath und Erbendorf werden die Planungsunterlagen hergestellt.

Im Abschnitt Waldsassen/Hundsbach ist die Straße im heutigen Ausbauzustand dem verstärkten Verkehr nicht mehr gewachsen. Insbesondere in den Ortsdurchfahrten Waldsassen und Hundsbach führt der Verkehr zu unzumutbaren Belastungen. Die Ortsdurchfahrten entsprechen weder der notwendigen Leistungsfähigkeit der Straße noch ist die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet.

Angesichts der auftretenden Probleme muss eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität in den Ortskernen erfolgen.

Durch einen Teilplanfeststellungsbeschluss bleiben sowohl Nord- als auch Südtrassen um Waldsassen bzw. eine verbesserte Linie auf dem Bahndamm möglich, ein Zwangspunkt für die Fortführung einer bestimmten Linie wird damit nicht geschaffen. Allerdings werden die beiden äußersten Nordvarianten aufgrund der geringen Entlastungswirkungen als auch der hohen Kosten im Folgeabschnitt auszuscheiden sein.


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