| Pressemitteilung Nr. 017/02 |
Regensburg, 23. Januar 2002
Hexachlorbenzol (HCB) - Belastung von Donaufischen in der Oberpfalz:
Verbot des Inverkehrbringens wegen erhöhter Belastung nur mehr für Brachsen und AaleDas beauftragte Büro für Naturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen hat im 5. Zwischenbericht die aktuelle Untersuchung über die Belastung von Donaufischen mit Hexachlorbenzol (HCB) vorgelegt. Vom Frühjahr bis Oktober 2001 wurden dazu insgesamt 394 Fische bestimmter Fischarten aus sechs verschiedenen Untersuchungsabschnitten der Donau analysiert. Zur Auswertung des Berichts trafen sich Fachleute aus den Bereichen Verbraucherschutz, Wasserwirtschaft, Tiermedizin und Fischerei zu einem Koordinierungsgespräch bei der Regierung von Niederbayern.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der weiteren Reduzierung der HCB-Belastungen ein Verbot des Inverkehrbringens nur mehr besteht
- für Aale aus der gesamten Donau ab der Stufe Vohburg bis zur Landesgrenze bei Jochenstein. Flussabwärts der Stufe Kachlet (Passau) überwiegt die HCBD-Belastung (Hexachlorbutadien), welche aus dem Inn stammt, und bei Donau-Aalen zu einer regelmäßigen Überschreitung der Höchstmengen für Hexachlorbutadien führt.
- für Brachsen ab unterhalb der Stufe Regensburg bis einschließlich der Stufe Kachlet (Passau).
Alle anderen Fischarten dürfen damit wieder uneingeschränkt in Verkehr gebracht werden. Frühere Untersuchungen für Karpfen und Waller zeigten eine vergleichsweise geringe Belastung mit HCB. Zur Absicherung der Ergebnisse werden im Jahr 2002 ergänzende Untersuchungen hierzu durchgeführt.
Das Verbot beruht nicht auf behördlicher Anordnung, sondern ist ein gesetzliches Verbot nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung. Danach ist es untersagt, Fische mit einer erhöhten Belastung in den Verkehr zu bringen. Dies betrifft Berufsfischer wie Angelvereine, die Fische gewerblich in Verkehr bringen.