Pressemitteilung Nr. 190/01

Regensburg, 27. August 2001

Planfeststellungsbeschluss für den zweibahnigen Ausbau der Bundesstraße 85 von Untertraubenbach bis Cham

Die Regierung der Oberpfalz hat den Planfeststellungsbeschluss für den zweibahnigen Ausbau der Bundesstraße 85 erlassen. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung dieser für den Raum Cham so vordringlichen Maßnahmen geschaffen. Dies ist der erste Schritt zum vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 85 zwischen Amberg-Ost und Cham, wie er auch im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten ist. Der Beschluss umfasst 229 Seiten und 7 Ordner Planungsunterlagen.

Der festgestellte Plan sieht den bestandsorientierten, zweibahnigen Ausbau der Bundesstraße 85 westlich von Cham zwischen Untertraubenbach und der Anschlussstelle Cham-Süd auf einer Länge von ca. 8,2 km vor. Die bestehende Bundesstraße wird dabei lagemäßig weitestgehend als 1. Richtungsfahrbahn beibehalten und die 2. Fahrbahn südlich angebaut.

Nachdem die zweibahnige Bundesstraße künftig ausschließlich nur noch von Kraftfahrzeugen benützt werden darf, muss für den dann auf der Kraftfahrstraße nicht mehr zugelassenen Verkehr, ein Ersatzwegenetz geschaffen werden. Die Verknüpfung mit dem untergeordneten Straßennetz erfolgt über 3 Anschlussstellen.

Im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße sind auch umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Für die Eingriffe in Natur- und Landschaft sieht der Beschluss die Bereitstellung von Ausgleichsflächen in einer Größenordnung von rd. 10 ha vor.

Der Baubeginn für den rd. 40 Mio. DM teuren Abschnitt hängt vom Zeitpunkt der Rechtsbeständigkeit des Beschlusses und der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel ab.


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